Baumpflege Darmstadt

Ihr Profi für Baumschnitt und Baumfällung


Sie suchen professionelle Baumpflege in Darmstadt? Bei Baumpflege ImmerGrün erhalten Sie hochwertige Dienstleistungen wie Baumschnitt, Totholzentfernung und sichere Baumfällung. Mit moderner Technik und erfahrenen Fachkräften kümmern wir uns um die Gesundheit Ihrer Bäume und die Sicherheit Ihres Grundstücks.

 

Ihre Grünflächen verdienen die beste Pflege – wir sind Ihr Ansprechpartner in Darmstadt!


 

 

 Wie viel kostet eine Baumfällung in Darmstadt?

Die Kosten für eine typ. Baumfällung in Darmstadt liegen durchschnittlich zwischen 800 € und 1.450 €, können jedoch je nach Situation variieren. Der endgültige Preis hängt von mehreren Faktoren ab.

Wichtige Kostenfaktoren:

  • Höhe und Umfang des Baumes
  • Schwierigkeit der Fällung (z. B. beengte Platzverhältnisse)
  • Erforderliche Genehmigungen
  • Entsorgungskosten für Holz und Grünschnitt
  • Einsatz von Spezialtechnik (Klettertechnik, Hebebühne oder Kran)

Kostenbeispiel für eine Baumfällung:

 

Leistung Kostenbereich
Fällgenehmigung ca. 50 € – 125 €
Baumfällung ohne Wurzelentfernung und Astentsorgung ca. 250 € – 700 €
Entsorgung von Grünschnitt und Stammteilen ca. 100 € – 300 €
Baumwurzelentfernung

ca. 2 € – 3,50 € pro cm Stammdurchmesser

 

Mögliche Zusatzkosten:

 
Erhöhte Entsorgungskosten bei großen Mengen (LKW-Transport) ca. 250 € zusätzlich
Spezielle Fällung mit Klettertechnik ca. 75 – 90 € pro Stunde

 

Die Baumschutzsatzung in Darmstadt

Die Stadt Darmstadt legt großen Wert auf den Schutz und Erhalt von Bäumen, um die grüne Infrastruktur und ökologische Vielfalt zu bewahren. Daher regelt die Baumschutzsatzung, unter welchen Bedingungen Bäume gefällt werden dürfen.

 

Fällzeiten und artenschutzrechtliche Bestimmungen

Gemäß § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ist es verboten, in der Zeit vom 1. März bis 30. September Bäume auf nicht gärtnerisch genutzten Flächen zu fällen. Diese Regelung schützt insbesondere die Brutstätten vieler Vogelarten während ihrer Brutphase. Das Verbot umfasst sämtliche Bäume und Sträucher auf solchen Flächen, es sei denn, sie sind durch die Satzung besonders geschützt.

 

Ausnahmen bei akuter Gefahr

Eine Ausnahme besteht, wenn ein Baum eine unmittelbare Gefahr für Personen oder Sachwerte darstellt, beispielsweise durch Sturmschäden oder Krankheiten, die die Standfestigkeit beeinträchtigen. In solchen Fällen kann die Fällung auch außerhalb der zulässigen Zeiträume durchgeführt werden, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

 

Fällungen auf gärtnerisch genutzten Flächen

Auf gärtnerisch genutzten Flächen, wie privaten Gärten oder Parkanlagen, dürfen Bäume auch während der Brut- und Setzzeit gefällt oder geschnitten werden, sofern zuvor eine Kontrolle stattgefunden hat und sich beispielsweise keine Vogelnester im Baum befinden. Es ist wichtig, vor solchen Maßnahmen eine sorgfältige Prüfung durchzuführen, um den Artenschutz zu gewährleisten.

 

Empfehlungen für Baumbesitzer

  • Vorabprüfung: Vor jeder Fällung oder Schnittmaßnahme sollte geprüft werden, ob sich Nistplätze oder andere schützenswerte Lebensräume im Baum befinden.

  • Behördliche Genehmigung: Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, Kontakt mit der zuständigen Naturschutzbehörde aufzunehmen, um eine Genehmigung oder weitere Informationen einzuholen.

  • Fachgerechte Durchführung: Beauftragen Sie qualifizierte Fachkräfte mit der Durchführung von Fäll- oder Schnittmaßnahmen, um Schäden an anderen Pflanzen oder Tieren zu vermeiden.

 

Durch die Einhaltung dieser Vorschriften und Empfehlungen tragen Sie zum Schutz der Umwelt und zur Erhaltung der biologischen Vielfalt in Darmstadt bei.


 

Fällgenehmigung in Darmstadt

In den meisten Fällen ist für eine Baumfällung eine Fällgenehmigung erforderlich. Diese wird nach Antragstellung von der zuständigen Behörde geprüft und erteilt.

Wann wird eine Genehmigung erteilt?

Bäume sind durch die Baumschutzsatzung geschützt. Eine Genehmigung wird daher nur unter bestimmten Bedingungen erteilt, beispielsweise wenn:
✔ Der Baum krank oder stark geschädigt ist.
✔ Eine Gefahr für Personen oder Sachwerte besteht.
✔ Der Baum seine ökologische Funktion nicht mehr erfüllt.
✔ Seine artgerechte Entwicklung am Standort nicht möglich ist.
✔ Andere Bäume durch ihn in ihrer Entwicklung behindert werden.

Die zuständige Behörde prüft den Antrag meist durch eine Vor-Ort-Begutachtung. Falls der Baum als gesund und erhaltenswert eingestuft wird, kann die Genehmigung verweigert werden.

Wer kann den Antrag stellen?

Ein Antrag auf Baumfällung kann nur durch den Eigentümer oder Nutzungsberechtigten des Grundstücks gestellt werden. Bei Grenzbäumen ist zusätzlich die schriftliche Zustimmung des Nachbarn erforderlich.


Welche Bäume dürfen in Darmstadt ohne Genehmigung gefällt werden?

Nicht alle Bäume unterliegen der Baumschutzsatzung. Ohne Genehmigung dürfen folgende Bäume gefällt werden:
✅ Obstbäume (außer Walnuss- und Esskastanienbäume)
✅ Einzelbäume mit einem Stammdurchmesser von weniger als 25 cm (gemessen in 130 cm Höhe)

Strafen bei illegaler Baumfällung

Das unerlaubte Fällen geschützter Bäume kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 € geahndet werden. Die genaue Höhe der Strafe richtet sich nach der Schwere des Verstoßes.


 

Mögliche Auflagen bei einer Genehmigung

Die Stadt kann die Genehmigung an eine Ersatzpflanzung koppeln. Falls eine Neupflanzung auf dem eigenen Grundstück nicht möglich ist, kann eine Pflanzung auf einer öffentlichen Grünfläche oder eine Ersatzzahlung als Ausgleich erforderlich sein.


Der Antrag zur Fällgenehmigung in Darmstadt

Die Beantragung einer Fällgenehmigung erfolgt über das offizielle Antragsformular der Stadt Darmstadt.

Erforderliche Angaben für den Antrag:

  • Grundstückslage und Flurstücknummer
  • Baumart, Stammumfang und Kronendurchmesser
  • Begründung für die Fällung
  • Fotos des Baumes und seiner Umgebung

👉 Hier geht’s direkt zum Antrag: (https://digitales-rathaus.darmstadt.de/kategorien/kontaktpersonen/baumschutz)


 


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